Die ALCAR Gruppe hat das elektronische Hinweisgebersystem eingerichtet, um eine sichere und vertrauliche Möglichkeit für Mitarbeiter und externe Parteien bereitzustellen, potenzielle Fehlverhalten oder Verstöße gegen Richtlinien innerhalb des Unternehmens zu melden. Nachfolgend sind die wichtigsten Merkmale und Grundsätze des Hinweisgebersystems aufgeführt:
- Das Hinweisgebersystem wird extern gehostet und ist nicht mit dem Firmennetzwerk verbunden.
- Es werden keine IP-Adressen oder Geräte-IDs protokolliert, um die Anonymität der Hinweisgeber zu gewährleisten.
- Meldungen erfolgen standardmäßig anonymisiert, sodass die Identität der Hinweisgeber geschützt bleibt.
- Meldungen werden verschlüsselt gesendet und gespeichert, um die Sicherheit der übermittelten Informationen zu gewährleisten.
- Strengste Vertraulichkeit wird gewahrt, auch wenn der Hinweisgeber sich freiwillig offenbart.
- Alle Meldungen werden objektiv und mit der notwendigen Sorgfalt im Einklang mit geltenden Datenschutzgesetzen behandelt.
- Es gilt die Unschuldsvermutung bei Meldungen von Fehlverhalten, bis eine Untersuchung oder Überprüfung abgeschlossen ist.
- Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden, und die wissentlich falsche Bereitstellung von Informationen ist unzulässig.
Das Hinweisgebersystem der ALCAR Gruppe ist ein wesentliches Instrument zur Förderung von Integrität, Ethik und Rechenschaftspflicht innerhalb des Unternehmens. Es bietet einen geschützten Rahmen, in dem potenzielle Missstände gemeldet werden können, ohne dass der Hinweisgeber Repressalien befürchten muss. Durch diese Maßnahmen trägt die ALCAR Group dazu bei, eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmenskultur zu fördern, in der sich jeder Mitarbeiter sicher fühlen kann, ethische Standards zu wahren und Verstöße zu melden.
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